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Kath.Kirchgemeinde Bürglen UR

Die römisch-katholische Landeskirche Uri vereinigt die in Uri lebenden Katholikinnen und Katholiken. Ihre Grundlage sind die 23 Kirchgemeinden mit ihren 24 Pfarreien, wie sie sich im Verlaufe vieler Jahrhunderte entwickelt haben. Die Landeskirche entstand aus einer anfänglich losen Zusammenarbeit der Kirchgemeinden. Sie gab sich 1988 die erste Verfassung. Die jetzt gültige Verfassung datiert vom 16. Mai 2004.

Die Landeskirche Uri steht im Dienste der Kirchgemeinden und Pfarreien, die sie in ihrer Arbeit unterstützt. Sie nimmt jene Aufgaben wahr, die sinnvollerweise auf übergemeindlicher Ebene gelöst werden. Die Landeskirche Uri vertritt auch die Kirchgemeinden und das Volk nach aussen.

Die Landeskirche Uri ist demokratisch strukturiert. Die oberste Entscheidungsbefugnis liegt beim Kirchenvolk. Das Stimm- und Wahlrecht steht allen in- und ausländischen Kirchenmitgliedern mit erfülltem 18. Altersjahr zu. Der vierzigköpfige Grosse Landeskirchenrat setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Kirchgemeinden sowie des Dekanates zusammen. Er ist das legislative Organ. Er wählt aus dem Kirchenvolk den fünfköpfigen Kleinen Landeskirchenrat, die landeskirchliche Exekutive.

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