Zum Hauptinhalt springen

Kultureller Verein: Levizja Shqiptare

Rechtsform: Gemeinnützige Organisation gemäß Artikeln 60–79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sitz: Gartenstrasse 37, 4562 Biberist, Schweiz. Dauer: auf unbestimmte Zeit.
Ziele: Diasporapolitik, kulturelle und zivilgesellschaftliche Interessen, demokratische Beteiligung, Debatten/Veranstaltungen, Zusammenarbeit mit Organisationen im In- und Ausland, Erhaltung der albanischen Identität/Sprache/Kultur; kein Gewinnziel.
Unabhängigkeit: Unabhängig, keine Schweizer politische Partei, nimmt nicht an Wahlen als politisches Subjekt teil.
Mitgliedschaft: Zwei Kategorien – aktive Mitglieder (mit Beitrag) und unterstützende Mitglieder (ohne Beitrag). Rechte/Pflichten aktive Mitglieder: Informationszugang, Einladungen, Kostenfreie/vergünstigte Teilnahme, Stimmberechtigung in der GV, Wahl/Verantwortung in Leitungsgremien; Pflicht zur Beitragszahlung und Satzungserfüllung. Rechte/Pflichten unterstützende Mitglieder: Allgemeine Informationen, Teilnahme an kostenpflichtigen/öffentlichen Veranstaltungen; kein Stimmrecht, keine Wahl in Gremien; keine Beitragsverpflichtung. Wechsel zwischen Kategorien: Wechsel von ohne Beitrag zu mit Beitrag durch Zahlung; Statusverlust bei Nichtzahlung.
Finanzen: Jahresbeitrag (2026) 100 CHF; Zahlung nur per Banküberweisung; Spenden und andere Einnahmen separat; Mittel ausschließlich für Vereinszwecke. Generalversammlung: Oberstes Organ; ungerade Delegiertenanzahl; Beschlussfassung von Satzung/Änderungen, Vorstandswahl/Entlassung, Finanzbericht, Auflösung; mindestens vier Versammlungen pro Jahr.
Vorstand: Präsident, Vizepräsident, Zweiter Vizepräsident, Sekretär, Kassierer, Vertreter von Struga, weitere Mitglieder nach Bedarf; führt Vereinsaktivitäten und vertritt rechtlich. Vertretung: Präsident oder vom Vorstand schriftlich Bevollmächtigtes Vorstandsmitglied. Finanzen/Haftung: Mittel aus Beiträgen, Spenden (getrennt) und Einnahmen aus kulturellen/sportlichen Aktivitäten; Mittel ausschließlich zweckgebunden; Haftung nur mit Vereinsvermögen. Satzungsänderung/Auflösung/Inkrafttreten: Änderungen durch GV mit Mehrheit; Auflösung verbleibendes Vermögen an ähnliche gemeinnützige Organisation; Inkrafttreten mit Genehmigung durch Gründungsversammlung.

Kontakt

Zu finden in:

Biberist | Heimatverein