Mitgliedschaft  Als Mitglieder können Hauseigentümer, Liegenschaftsbesitzer und Stockwerkeigentümer, sowie MIETER aufgenommen werden.  a) Personen aus dem Nachbarschaftsgebiet  b) juristische Personen  c) Personen, die ausserhalb der festgelegten Grenzen wohnen, jedoch eine besondere Beziehung zur Nachbarschaft haben. |