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Ortsverein Zollbrück

Die ersten Statuten des Ortsvereins Zollbrück datieren vom 26. Januar 1924. Als Präsident zeichnete damals Jakob Eggimann und als Sekretär Emil Mäder. U.a stand in den Statuten, dass jede unbescholtene Person der Ortschaft Zollbrück und Umgebung Mitglied des Ortsvereins werden kann.Am 3. April 1943 verurkundete Notar Hermann Mönch in Zollbrück die ausgemarchten Grundstücke *Burgruine Wartenstein*, damals im Besitz von Ernst Gasser, Maurer im Burgweidli, sowie der *Soodbrunnen* von Alfred Flükiger, Malermeister im Unterdorf. Der neue rechtsmässige Eigentümer der Burgruine Wartenstein ist nun der Ortsverein Zollbrück. Der Zahn der Zeit nagte an der Ruine und so wurde 1965 beschlossen, verschiedene Arbeiten auszuführen, um sie vor dem totalen Zerfall zu bewahren. An der Hauptversammlung vom 23. März 2012 wurden die überarbeiteten Statuten genehmigt und in Kraft gesetzt. Sie ersetzten die Statuten vom 6. März 1968.

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