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Jagdgesellschaft Flüh

Im Jahr 1948 wurde die Jagdgesellschaft Leimental ge-gründet. Sie bestand damals aus den Revieren Rodersdorf, Metzerlen, Bättwil, Witterswil und Hofstetten-Flüh. 1957 kam es zu einer Verkleinerung des grossen Reviers. Die einzelnen Gemeinden wurden zu selbständigen Revieren, aus-genommen die Gemeinden Hofstetten-Flüh, Bättwil und Witterswil blieben bis heute zusammen. Sie bilden das Jagdrevier Nr. 55 Flüh.

Struktur:

Der Kanton Solothurn hat seit Jahren das Reviersystem. Das heisst, der ganze Kanton ist in einzelne Reviere eingeteilt. Diese werden vom Kanton an die jeweiligen Jagdgesellschaften verpachtet. Das Revier Nr. 55 Flüh, bestehend aus den politischen Gemeinden Witterswil, Bättwil und Hofstetten-Flüh, hat eine Gesamtfläche von 1185 ha, wovon 335 ha Wald. Die Jagdgesellschaft besteht zur Zeit aus zehn Pächtern und zwei Wildhütern. Alle Jagdberechtigten sind bis auf einen Pächter in einer der oben erwähnten Gemeinden wohnhaft.

Aufgaben:

Die Aufgaben einer Jagdgesellschaft sind nicht nur das Bejagen des Wildes. Die Betreuung in der freien Wildbahn nimmt einen weit grösseren Stellenwert ein. Der Abschuss von Wild erfolgt nach einer strikten Abschussplanung die aus dem jeweiligen Nachwuchs während des Jahres errechnet wird. Hier liegt das Ziel darin, einen gesunden, nachhaltigen Wildbestand im Revier zu erhalten.

Aufgaben:

Erhebung der Wildbestände durch jährliche Zählungen.
Anbringen von Leuchtbändern und Reflektoren an den Strassenrändern zum Ablenken des Wildes gegenüber dem Strassenverkehr.
Verunfalltes Wild bergen, eventuell nachsuchen mit dafür ausgebildeten Hunden, wenn es nicht am Unfallort gefunden wird.
Ausstellen von Unfallbestätigungen zu Handen der Versicherungen bei Wildunfällen.
Kranke Tiere erlegen, um Seuchen zu vermeiden.
Impfen der Füchse und Dachse bei Tollwutgefahr, wenn nötig den Bestand durch Abschüsse regulieren.
Wildschweinschäden abschätzen und beheben, sowie Geschädigte entschädigen.
Öffentlichkeitsarbeit betreiben durch Exkursionen mit Natur und Vogelschutz, öffentliche Aushänge usw.

Anforderung zur Jagdausübung:

Um die Jagd ausüben zu dürfen, muss als erstes der ein bis zweijährige Ausbildungslehrgang in einer Jagdgesellschaft absolviert werden.
Bestandene Jagdprüfung im Kt. Solothurn oder in einem andern Kanton der Schweiz.
Um anschliessend jagen zu können benötigt der Jäger Anschluss als Pächter, Gast oder Wildhüter in einer Jagdgesellschaft.


Wildhüter:

Hügin Hanspeter, Witterswil 079 783 66 41
Wampfler Hans, Hofstetten 079 504 54 39

Kontakt